Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Durch die schriftliche Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im folgenden auch Kunde genannt, den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Als verbindlich gelten Buchungen, wenn sie von den Stadtentdeckern, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich (per E-Mail) bestätigt werden.
Bei Kindergruppen beträgt die Gruppengröße maximal 12 Kinder. Abweichungen sind nach Absprache möglich.
2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt drei Tage vor der Veranstaltung.
3. Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vom vereinbarten Termin zurücktreten. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei den Stadtentdeckern. Dies muss schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden.
Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt oder den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, steht den Stadtentdeckern ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
– Ab 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 %
– Ab 24 h vor dem vereinbarten Termin 100 %
Sollte der Kunde mehr als 30 Minuten zu spät kommen, besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird die Leistung dennoch erbracht, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Will der Kunde die fehlende Zeit nachholen, wird dies, wenn von Seiten der Stadtentdecker möglich, gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes entsprochen (Summe). Wird die Führung vorzeitig beendet, dann ist der vereinbarte Preis ohne Abzug zu zahlen.
4. Rücktritt und Kündigung durch die Stadtentdecker
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
– bei Einwirkung höherer Gewalt
– bei Erkrankung des Stadtentdeckers
– wenn der Kunde oder die Teilnehmer*innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist
– wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde oder die Teilnehmer*innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten
Die Veranstaltung kann nur durchgeführt werden, wenn die volljährige Begleitperson anwesend ist.
5. Haftung
Die Stadtdentdecker übernehmen keine Haftung bei Unfällen und Schäden. Im übrigen beschränkt sich die Haftung des Auftraggebenden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei sämtlichen Veranstaltungen übernehmen nicht die Stadtentdecker die Aufsichtspflicht über minderjährige Personen; Die Aufsichtspflicht obliegt der anwesenden, volljährigen Begleitperson.
6. Begleitpersonal von Seiten des Kunden ist erforderlich
7. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.